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   LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05   

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https://dejure.org/2006,32170
LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05 (https://dejure.org/2006,32170)
LG Essen, Entscheidung vom 30.03.2006 - 6 O 158/05 (https://dejure.org/2006,32170)
LG Essen, Entscheidung vom 30. März 2006 - 6 O 158/05 (https://dejure.org/2006,32170)
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  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05
    Es handelt sich dabei um Kredite, bei denen dem Verbraucher ein langfristiges Kapitalnutzungsrecht eingeräumt, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode getroffen wird, wobei das Darlehen am Ende des Finanzierungsabschnitts nicht ohne weiteres fällig wird, sondern nur dann, wenn der Darlehensnehmer der vorgeschlagenen Änderung der Konditionen widerspricht (vgl. BGH NJW 2004, 2820 bis 2823 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05
    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 302) besteht eine Pflicht zur Angabe des Gesamtbetrages auch in Fällen, in denen - wie hier - eine sogenannte unechte Abschnittfinanzierung zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05
    Auch der Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Disagios ist nicht verjährt, weil für dieses Disagio die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt (BGH WM 1993, 2003 f., BGH NJW-RR 2005, 483 ff.).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93

    Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens

    Auszug aus LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05
    Auch der Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Disagios ist nicht verjährt, weil für dieses Disagio die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt (BGH WM 1993, 2003 f., BGH NJW-RR 2005, 483 ff.).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Auszug aus LG Essen, 30.03.2006 - 6 O 158/05
    Bei dem Disagio handelt es sich um nichts anderes als vorweggenommene Zinsen (vergleiche BGH NJW 2000, 2816 f.).
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